Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Koch Pohl GmbH (nachfolgend «Koch Pohl GmbH», «wir» oder «Auftragnehmer» genannt) und dem Kunden (nachfolgend «Kunde», «Sie» oder «Auftraggeber» genannt) für Dienstleistungen (nachfolgend «Leistungen» genannt), die auf unserer Webseite Koch Pohl Consulting GmbH angeboten oder mit dem Kunden besonders vereinbart werden.
Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Ent-gegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Die Koch Pohl GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Website wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist das Datum der Annahme unserer Offerte.
2. Angebotene Leistungen
Wir erbringen grundsätzlich Leistungen in folgenden Bereichen:
• Organisationsentwicklung
• Führungskräfteentwicklung
• Trainings
• Mentoring und Coaching
Die Koch Pohl GmbH behält sich das Recht vor, die Leistungen jederzeit zu ändern.
3. Annahme der Offerte/Vertragsabschluss
Unsere schriftlichen Offerten sind vom Datum der Ausstellung an 30 Tage gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Mit der schriftlichen Annahme der Offerte akzeptiert der Auftraggeber die in der Offerte aufgeführten Leistungen zu den Bedin-gungen in diesen AGB
Ein verbindlicher Vertrag entsteht mit der schriftlichen Bestätigung der Auftragsausführung oder mit Beginn der Leistungserbringung durch die Koch Pohl GmbH.
4. Vertragspflichten der Koch Pohl GmbH
Die Koch Pohl GmbH ist zur sorgfältigen, gewissenhaften und getreuen Ausführung der Leis-tung verpflichtet. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.
Die Koch Pohl GmbH ist verpflichtet, gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnis-sen versehene Mitarbeiter einzusetzen. und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Die Koch Pohl GmbH bemüht sich, dass ein Kunde mehrheitlich von der gleichen Person betreut wird, kann dies jedoch nicht garantieren.
Die Koch Pohl GmbH ist zu allen Handlungen ermächtigt, die zur ordnungsgemässen Ausführung des Auftrags gehören.
Nach Ausführung des Auftrags wird die Koch Pohl GmbH auf Verlangen einen schriftlichen Be-richt erstellen, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wiedergibt.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Die Koch Pohl GmbH erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die vom Kunden erteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, der Koch Pohl GmbH nach Kräften zu unter-stützen und alle zur ordnungsgemässen Auftragsausführung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und korrekt zur Verfügung zu stellen Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, trägt er die Folgen einer solchen Pflichtver-letzung. Insbesondere hat er die Koch Pohl GmbH für einen allfälligen Mehraufwand zu entschädigen.
6. Termine
Allfällige Termine für die Durchführung der vereinbarten Leistungen werden mit dem Kunden vereinbart.
Terminvereinbarungen können Der Vertrag über den Leistungsbezug kommt mit unserer Ter-minannahmebestätigung per E-Mail oder telefonisch zustande. Die Koch Pohl GmbH behält sich das Recht vor, einen Termin aufgrund unvorhergesehener Umstände (z.B. Krankheitsfälle beim Personal) ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen abzusagen oder zu verschieben.
Sollte der Kunde den vereinbarten Termin, aus welchen Gründen auch immer, nicht wahr-nehmen können, hat er diesen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Dabei gilt eine Verspätung von 15 Minuten als Nicht-wahrnehmen des Termins. Anderenfalls behält sich die Koch Pohl GmbH das Recht vor, die gebuchte Leistung in vollem Umfang in Rechnung zu stellen.
7. Leistungsänderung
Die Koch Pohl GmbH wird Änderungswünsche in der Leistungserfüllung durch den Kunden so weit zumutbar Rechnung tragen.
Soweit sich die Umsetzung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen aus-wirkt, insbesondere auf den Aufwand der Koch Pohl GmbH oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung allfälliger Termine.
8. Beizug von Dritten
Die Koch Pohl GmbH ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrags Dritte beizuziehen In diesem Fall sorgt die Koch Pohl GmbH dafür, dass die vertraglichen Pflichten der Koch Pohl GmbH durch den Dritten eingehalten werden.
9. Vergütung, Spesen und Steuern
Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand oder Pauschalen zu den mitgeteilten Preisansätzen. Die Koch Pohl GmbH behält sich das Recht vor, ihre Preisansätze jederzeit zu ändern. Die Vergütung wird zu den zum Zeitpunkt der erstellten Offerte angebotenen Preisan-sätzen verrechnet.
Spesen und sonstige Auslagen sind in der Vergütung nicht inbegriffen und werden dem Kun-den separat zu den effektiven Kosten bzw. branchenüblichen Sätzen in Rechnung gestellt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Die Vergütung und die Spesen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälligen weiteren gesetzlichen Abgaben.
10. Rechnungsstellung
Die Koch Pohl GmbH stellt nach Abschluss der Leistungserbringung für die von ihr erbrachten Leistungen und angefallene Spesen und Steuern Rechnung. Die Rechnung enthält eine detail-lierte Aufstellung über das Datum der erbrachten Leistungen, die Aktivitäten sowie den Zeit-aufwand und der zu bezahlenden Spesen und Steuern. Die Koch Pohl GmbH ist berechtigt, für bereits geleistete Leistungen und Auslagen Zwischenrechnungen zu stellen. Die Koch Pohl GmbH kann auch angemessene Kostenvorschüsse auf zu erbringenden Leistungen und Ausla-gen vor Beginn der Leistungserbringung verlangen.
Die Vergütung mit den Spesen und Steuern sind 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
11. Urheberrecht
Die Koch Pohl GmbH behält in vollem Umfang sämtliche ihr zustehenden Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen.
12. Geheimhaltung
Die Koch Pohl GmbH ist verpflichtet, Dritten gegenüber Stillschweigen über alle ihr vom Kun-den anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Informationen und Vorgänge zu wahren, welche vertraulichen Charakter haben. Diese Pflicht besteht über die Beendigung des Vertrags uneingeschränkt fort.
13. Aufbewahrung von Unterlagen/Zurückbehaltungsrecht
Die Koch Pohl GmbH hat die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen aller Art (z.B. Urkunden, Verträge, Vermerke, Korrespondenzen etc., gleichgültig, ob im Original, als Kopie oder im Entwurf) sorgfältig aufzubewahren und verwendet diese nur in direktem Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags, oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht.
Die Koch Pohl GmbH behält sich das Recht vor, die ihr überlassenen Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen zurückzubehalten.
14. Gewährleistung
Die Koch Pohl Consulting GmbH erbringt ihre Leistung mit der grösstmöglichen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen, daten und sonstigen Informationen.
Die Koch Pohl Consulting erstellt Prognosen und Handlungsempfehlungen ebenfalls mit der grösstmöglichen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen.
15. Haftung
Die Koch Pohl GmbH erbringt die vereinbarten Leistungen mit der nötigen Sorgfalt. Die Koch Pohl GmbH haftet für Schäden, soweit sie ihre direkte Ursache in einer nachgewiesenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vertraglichen Pflichten oder anderer Sorgfaltspflichten durch die Koch Pohl GmbH haben.
Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund ausdrücklich ausgeschlossen.
16. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt, d.h. bei Eintritt von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle der be-troffenen Partei (wie beispielsweise bei behördlichen Anordnungen und Massnahmen, Arbeits-konflikten, Fällen von Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien), welche die Leistungserfüllung wesentlich beeinträchtigen oder verunmöglichen, hat die betroffene Partei die andere Partei von der Art des betreffenden Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistung im Umfang der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, hat aber bei Dahinfallen des betreffenden Ereignisses die Leis-tungserbringung umgehend wieder aufzunehmen.
Die Parteien werden sich in guten Treuen bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses von höherer Gewalt so weit als möglich zu reduzieren.
17. Beendigung des Vertrags
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, kann der Auftrag mit einer Frist von 30 Tagen auf das Monatsende gekün-digt werden. Aus wichtigem Grund kann der Auftrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, der es der kündigenden Partei nach Treu und Glauben unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten, namentlich die Eröffnung des Konkurses, eines Nachlass- oder eines ähnlichen Verfahrens über den Kunden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
18. Datenschutz
Die Koch Pohl GmbH erhebt und verarbeitet nur personenbezogene Daten, die zur Durchfüh-rung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags notwendig sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmun-gen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Wil-len der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diese AGB, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung.
Der Gerichtsstand für natürliche Personen ist der Sitz der Koch Pohl GmbH oder am Wohnsitz des Kunden. Für juristische Personen gilt ausschliesslich der Sitz der Koch Pohl GmbH als Gerichtsstand.
Dietikon, 1. Dezember 2021